Beratung zum Familienrecht in Bad Homburg
Unser Ziel ist, dass diese Vereinbarung den berühmten „Rosenkrieg“ gar nicht erst entstehen lässt und das Familiengericht nur noch für den Scheidungsantrag bei Gericht und die Durchführung der Scheidung benötigt wird.
Sollte eine außergerichtliche Einigung scheitern, oder aus anderen Gründen nicht zu einem guten Ergebnis führen, vertritt Sie Frau Meissner als erfahrene Fachanwältin für Familienrecht, in allen familienrechtlichen und damit zusammenhängenden Verfahren, bei allen Familiengerichten und Oberlandesgerichten bundesweit. Die Mandantenstruktur in Bad Homburg v.d.Höhe erfordert häufig die Tätigkeit außerhalb des Amtsgerichtsbezirk Bad Homburg. Frau Meissner verfügt zusätzlich über Erfahrungen mit internationalem Familienrecht.
Die familienrechtlichen Verfahren betreffen Scheidungs- und Verbundverfahren.
Diese sind
- Unterhalt
- Versorgungsausgleich
- Zugewinnausgleich
- Hausrat
- Ehewohnung und
- Kindschaftsrecht.
Vor der Scheidung gibt es ebenfalls vermögensrechtliche klärungsbedürftige Punkte, wie etwa
- die Behandlung eines im gemeinsamen Eigentum stehenden Hauses und die damit im Zusammenhang stehenden wechselseitigen Ansprüche auf Ausgleich für Zahlungen an die Banken
- und/oder Ansprüche auf Nutzungsentschädigung bzw. deren Abwehr.