Erbrecht in Bad Homburg
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Beratung zum Erbrecht in Bad Homburg

Frau Rechtsanwältin Birgit Meissner aus Bad Homburg praktiziert langjährig im Bereich des Erbrechts. Ihre Erfahrung hat ihr gezeigt, dass eine individuelle und rechtlich exakte Beratung für eine geregelte Erbfolge unerlässlich ist. Die wenigsten Menschen legen ihre Wünsche im Hinblick auf die Nachlassregelung in Testamenten oder Erbverträgen fest. Doch selbst wenn dies geschieht, so kommt es nach dem Erbfall oft anders als gewünscht, denn 90 % aller Testamente sind fehlerhaft.

Vor dem Erbfall

Die meisten Menschen in unserer Bevölkerung glauben, dass im Gesetz gute Regelungen für den Erbfall vorliegen, und dass das gesetzliche Erbrecht faire Lösungen hervorbringt. Leider stellt sich dies im Ernstfall als häufiger Fehlschluss heraus und birgt unangenehme Überraschungen, da das gesetzliche Erbrecht nicht jede Familienkonstellation individuell regeln kann.
So gibt es im Erbrecht Konstellationen, bei denen man sich als überlebender Ehepartner plötzlich in einer Erbengemeinschaft mit den Schwiegereltern befindet oder mit dem Kind aus erster Ehe des Erblassers, welches, sofern noch minderjährig, vertreten wird von der geschiedenen Ehefrau.
Das gesetzliche Erbrecht hat, da 1900 erstellt, für die moderne Lebenswirklichkeit, oft konfliktträchtige Konsequenzen.

Es gilt in der vorsorgenden Beratung und Testamentsgestaltung, derartige Konsequenzen zu vermeiden, bzw. zu neutralisieren. Es geht darum, das gesetzliche Erbrecht durch eine Nachlassgestaltung (Testament, Erbvertrag) auszuschalten. Dies ist – bis auf das Pflichtteilsrecht – sehr weitreichend möglich. Es ist daher regelmäßig eine Notwendigkeit, sich über seine Situation und die der Familie für den Erbfall beraten zu lassen.
Es können insbesondere steuerrechtlich optimale Lösungen gefunden werden die sicherstellen, dass die Nachlasswerte für die nachfolgende Generation erhalten bleiben.
Damit die gewünschte Nachlassregelung rechtlich und sachlich so eintritt, wie sie vom Erblasser beabsichtigt wurde und nicht erhebliche finanzielle Nachteile oder gar Eigenvermögen des Erben einzusetzen ist, wird kompetentes Management des Nachlassfalls und hohes juristisches knowhow benötigt, um den Anforderungen von Erben und Erblassern sowie Pflichtteilsberechtigten gerecht zu werden.
Auch kann durch ein Testament vermieden werden, dass der Nachlass später außerhalb der Familie – etwa durch die neue Ehe – weitervererbt wird.

Nach dem Erbfall

In der Sekunde des Todes des Erblassers gehen dessen Vermögen und auch dessen Schulden auf den oder die Erben insgesamt über.
Einzelne Vermögensgegenstände, wie Haus oder Konten, können nicht „vererbt“ werden, sondern lediglich als Vermächtnis übertragen werden. Dies ist weitgehend unbekannt, hat aber weitreichende Konsequenzen, wenn hier unwissentlich ohne Beratung gehandelt wird.
Um die gesetzliche Situation und die Auswirkungen des Erbrechts für den oder die Erben zu klären und bei Vorhandensein eines Testaments, dem Willen des Erblassers Geltung zu verschaffen, bedarf es häufig kompetenten anwaltlichen Rates von auf Erbrecht spezialisierten Rechtsanwälten.
Vor allem birgt das Erbrecht bei Vorhandensein mehrerer Erben Probleme die nicht auf die lange Bank geschoben werden dürfen, denn: Erbengemeinschaft bergen die in der Praxis konfliktfähigsten Probleme, die häufig zu lang dauernden Rechtsstreitigkeiten führen. Oft mit der Folge, dass der Nachlass durch die Kosten der Streitigkeiten erheblich geschmälert wird.
Wird direkt nach dem Anfall des Erbes ein kompetenter und erfahrener Rechtsanwalt eingeschaltet, können von vornherein Fehlinterpretationen des Erbrechts innerhalb der Erbengemeinschaft und damit verbundene Fehler und Streitigkeiten vermieden werden. Kaum jemand weiß, dass eine Erbengemeinschaft nur einstimmig handeln kann, auch wenn ein Miterbe eine kleine Erbquote hat, also z.B. der „Haupterbe“. So ist auch weitgehend unbekannt, dass nach Auseinandersetzung des Nachlasses eine Haftungsbeschränkung auf den Nachlass nicht mehr möglich ist, sollte überraschend noch Schulden des Erblassers auftauchen. Diese Konsequenz ist sehr gefährlich, denn man haftet dann mit dem Vermögen mit dem das geerbte Vermögen nichts zu tun hat.
Die Aufzählung der „Überraschungen“ des Erbrechts könnte lange fortgeführt werden. Fazit ist, dass es sich für Betroffene nach einem Erbfall lohnt, sich von Erbrechtsspezialisten beraten zu lassen.

Pflichtteilsrecht

Großen Raum im Beratungs- und Handlungsbedarf nimmt das Pflichtteilsrecht ein, welches den Zweck hat, den im Testament übergangenen nahen Angehörigen einen Mindestanteil am Nachlass zu sichern.
Hier ist zu beachten, dass ein Pflichtteilsberechtigter den Anspruch gegenüber dem oder den Erben geltend machen muss und dass Verjährungsfristen zu beachten sind. Auch ist zu beachten, dass sich ein Pflichtteilsberechtigter gegebenenfalls zu Lebzeiten erhaltene Schenkungen auf seinen Pflichtteilsanspruch anrechnen lassen muss. In wenigen Ausnahmefällen kann der Pflichtteilsanspruch allerdings auch entzogen werden. Auch ist eine Lebensversicherung im Erbfall häufig mit pflichtteilsrechtlichen Konsequenzen verbunden, die häufig gar nicht gesehen werden, da die Meinung vorherrscht, dass eine Lebensversicherung mit dem Nachlass nichts zu tun hat. Dies ist an und für sich korrekt, jedoch gibt es sehr häufig die Konstellation, dass die Beiträge an die Lebensversicherung als Schenkung an den Bezugsberechtigten eingeordnet werden und insofern - wegen dieser „Schenkung“ - ein fiktiver Pflichtteil zugunsten von pflichtteilsberechtigten Personen auslösen.

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