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Fachanwalt für Erbrecht

Als Fachanwältin für Erbrecht ist Frau Rechtsanwältin Meissner besonders erfahren und besonders fachlich qualifiziert.

Ähnlich wie bei den Ärzten ist die Fachanwaltseigenschaft die Auszeichnung der Anwaltskammer für die herausragende Spezialisierung und Erfahrung, die gegenüber der Kammer nachgewiesen werden muss.

Das besonders wichtige, allerdings, sehr komplexe Gebiet des Erbrechts, ob in der Nachlassregelung (Testament)oder in der Erbauseinandersetzung gehört in die Hände eines Fachanwaltes für Erbrecht.

Als Fachanwältin für Erbrecht arbeitet Frau Rechtsanwältin Meissner effektiv mit einem bewährten Team von Steuerfachleuten, Gutachtern und Wirtschaftsprüfern zusammen, die im Bedarfsfall eingeschaltet werden.
Bei der Nachlassplanung von Unternehmensnachfolge ist die Einschaltung eines Fachanwaltes für Erbrecht unverzichtbar, um im Erbfall unliebsame Überraschungen zu vermeiden.
Die Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen, Ergänzungsanprüchen, gegen den Erben oder gegen einen beschenkten Dritten ist nur dann optimal zu verfolgen, wenn diese Tätigkeit von einen ausgewiesenem Erbrechtsspezialisten gemanagt wird.

Mit der Beauftragung eines Fachanwalts für Erbrecht ist diese Qualität gewährleistet.