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Unterhaltspflicht eines Unternehmers/ Sind Privatentnahmen des Unternehmers unterhaltsrechtlich relevant?

Häufig kommt es vor, dass Anwälte und auch Gerichte bei geringen Gewinnen oder auch bei Verlusten eines selbständigen Unterhaltsschuldners dessen getätigten Entnahmen mit Einkommen gleichsetzen.

Entnahmen können allenfalls ein Hilfsmittel bei der Feststellung des wahren Einkommens oder als Indiz für die Höhe des Effektiveinkommens sein.

Sind die Privatentnahmen höher als die in den steuerlichen Unterlagen ausgewiesenen Gewinnen, so liegen Überentnahmen vor.

Um sich dagegen zu schützen, dass diese als Maßstab für die Leistungsfähigkeit im Unterhaltsprozess herangezogen werden, muss der Unternehmer/Selbständige, transparent machen, dass er diese Entnahmen aus der Substanz des Betriebs bzw. über Darlehen getätigt hat.

Nur wenn ihm dieser Nachweis gelingt, kann er sich wirksam schützen. Denn es kann ihm grundsätzlich nicht zugemutet werden weiterhin nicht erwirtschaftete Entnahmen zu tätigen, sich weiter zu verschulden, um Unterhaltsansprüche auf dieser Basis zu befriedigen.

Die Rechtslage ist hier sehr kompliziert und man sollte sehr zeitig entsprechende Begehrlichkeiten bei einem Unterhaltsberechtigten entgegentreten und sehr frühzeitig die zugrunde liegenden Tatsachen, die eine Überentnahme „auf Pump“ darstellen, den beratenden Anwalt zur Verfügung stellen.

Sofern Sie Fragen haben, wenden Sie sich an uns über das Kontaktformular.


Eingestellt am 06.06.2011 von Rechtsanwältin B. Meissner
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